VGEM1

Ihr Ansprechpartner in der Verwaltung:

Ingrid Loh
Frau Ingrid Loh
Tel: 09704/9131-24

Hier geht es direkt zum Fischereiverband Unterfranken. www.fischereiverband-unterfranken.de

Dort gibt es die Anmeldung für den Vorbereitungslehrgang und die Anmeldung zur Fischereiprüfung online.

Wer in Bayern den Fischfang ausüben möchte, benötigt einen Fischereischein. Eine der Voraussetzungen zur erstmaligen Erteilung des Fischereischeines ist das erfolgreiche Ablegen der schriftlichen Fischerprüfung.

Bei der Ausübung des Fischfangs müssen Sie den gültigen Fischereischein und einen gültigen Erlaubnisschein (Zustimmung des jeweiligen Fischereiberechtigten) bei sich führen.

Jugendliche mit bestandener Fischerprüfung dürfen erst ab einem Alter von 14 Jahren ohne Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers angeln.

Fischereischein auf Lebenszeit

Der Fischereischein berechtigt zur Ausübung der Fischerei in Bayern. Die in einem anderen Bundesland erteilten Fischereischeine werden in Bayern in der Regel anerkannt. Außerhalb Deutschland erworbene Fischereischeine berechtigen dagegen nicht zur Ausübung der Fischerei in Bayern.

Ob ein bayerischer Fischereischein in einem anderen Bundesland anerkannt wird, ist bei der jeweiligen Gemeinde zu erfragen.

Es kann gewählt werden zwischen einem auf 5 Jahre begrenzten Fischereischein und einem Fischereischein, der auf Lebenszeit gilt.

Voraussetzungen:

Es ist eine bestandene staatliche Fischerprüfung notwendig. Die Teilnahme an der Fischerprüfung ist ab einem Alter von 12 Jahren möglich.

Informationen und Hinweise zur Anmeldung und Ablauf der Fischerprüfung finden Sie auf der Homepage der Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft.

Benötigte Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Antrag auf Erteilung des Fischereischeines
  • Original Fischerprüfungszeugnis
  • Passbild
Antrag für Fischereischein Antrag für Fischereischein, 49 KB

Gebühren:

Befristeter Fischereischein

Fischereiabgabe Gebühr Gesamt

Fischereiabgabe für 5 Jahre Ersterteilung

40,00 € 35,00 € 75,00 €

Fischereiabgabe für 5 Jahre Verlängerung

40,00 € 5,00 € 45,00 €

Fischereiabgabe für 5 Jahre
(Jugendliche von 14 bis 18 Jahren)

20,00 €

35,00 €

55,00 €

Höhe der Fischereiabgabe bzw. Gesamtkosten bei Zahlung auf Lebenszeit:

Lebensalter bei Zahlung

Fischereiabgabe

Gebühr

Gesamt

14 - 22

300,00 €

35,00 €

335,00 €

23 - 27

288,00 €

35,00 €

323,00 €

28 - 32

256,00 €

35,00 €

291,00 €

33 - 37

224,00 €

35,00 €

259,00 €

38 - 42

192,00 €

35,00 €

227,00 €

43 - 47

160,00 €

35,00 €

195,00 €

48 - 52

128,00 €

35,00 €

163,00 €

53 - 57

96,00 €

35,00 €

131,00 €

58 - 62

64,00 €

35,00 €

99,00 €

63 - 67

32,00 €

35,00 €

67,00 €

ab 68

0,00 €

35,00 €

35,00 €

Nach Ablauf eines befristeten Fischereischeines kann, sofern gewünscht, bei Neuerteilung eines Fischereischeines die Entrichtung der Fischereiabgabe auf Lebenszeit erfolgen. In einem solchen Fall verringert sich die anfallende Gebühr von 35,00 € auf 5,00 €.

Besucher-Jahresfischereischein

Die Erteilung eines Besucher-Jahresfischereischeines ist ausschließlich für Personen vorgesehen, die sich nur vorübergehend in Deutschland aufhalten, ohne hier einen Wohnsitz zu begründen (Besucher und Touristen). Der Besucher-Jahresfischereischein ist höchstens drei Monate im Jahr gültig und kann ohne den Nachweis der bayerischen staatlichen Fischerprüfung beantragt werden.

Voraussetzungen:

Erforderlich ist eine amtliche Übersetzung des im Heimatland erteilten Fischereischeines, in der nachgewiesen wird, dass der Antragsteller Grundkenntnisse über die Ausübung der Fischerei besitzt.

Benötigte Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Amtliche Übersetzung des im Heimatland erteilten Fischereischeines
  • Passbild

Gebühren:

Fischereiabgabe Gebühr Gesamt

Besucherjahresfischereischein

15,00 € 7,50 € 22,50 €

Jugend-Fischereischein

Jugendliche benötigen zur Fischereiausübung den „Jugend-Fischereischein“. Dieser berechtigt Minderjährige zwischen 10 und 18 Jahren zum Fischen in Bayern. Die Teilnahme an der Fischerprüfung ist ab 12 Jahren möglich.

Der Jugend-Fischereischein berechtigt nur zum Angeln in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers.

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 10 Jahre

  • Einverständniserklärung der Eltern

Benötigte Unterlagen:

  • Kinderausweis oder Personalausweis
  • Einverständniserklärung der Eltern
  • Passbild

Gebühren:

Fischereiabgabe Gebühr Gesamt

Jugendfischereischein

10,00 €

5,00 €

15,00 €

Hinweis: Ausführlichere Informationen erhalten Sie auf Wunsch von unseren Mitarbeitern.

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