Verbot für jegliche Art von offenem Feuer - Markt Sulzthal
Gemäß Art. 38 Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG) in Verbindung mit §§ 23, 24 der Verordnung über die Verhütung von Bränden (VVB) wird wegen der bestehenden akuten Brandgefahr durch den Markt Sulzthal ab dem 01.05.2025, bis auf Weiteres, ein generelles und absolutes Verbot für jegliche Art von offenem Feuer - auch in bestehenden, auf Dauer angelegten Feuerstellen - im Gesamtgebiet des Marktes Sulzthal ausgesprochen.
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