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Leistungen & Ansprechpartner

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Bauvorhaben; Beantragung einer isolierten Ausnahme vom Bebauungsplan

Bebauungspläne können von ihren Festsetzungen Ausnahmen zulassen. Eine Ausnahme von den Festsetzungen des Bebauungsplans können Sie nur dann beantragen, wenn eine solche Ausnahme vorgesehen ist. Ihr Vorhaben ist jedoch auch bei Zulassung der Ausnahme an den übrigen Festsetzungen des Bebauungsplans zu messen, von denen keine Ausnahme möglich ist.

Üblicherweise wird eine Ausnahme von den Festsetzungen eines Bebauungsplans gemeinsam mit einem Bauantrag behandelt. Eine Ausnahme von den Festsetzungen eines Bebauungsplans kann aber auch für verfahrensfreie Vorhaben beantragt werden. In diesem Fall ergeht eine isolierte Entscheidung über die Ausnahme.

Auch, wenn für Sie eine Ausnahme von den Festsetzungen eines Bebauungsplans zugelassen wird, sind Sie dennoch zur Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorgaben im Übrigen verpflichtet.

Die Zulassung einer Ausnahme von den Festsetzungen des Bebauungsplans ist eine Ermessensentscheidung. Beim grundsätzlichen Vorliegen der Voraussetzungen für die Ausnahme kann also gegebenenfalls dennoch eine Ausnahme versagt werden.

Online Verfahren
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Bad Kissingen)
Isolierte Abweichung, Befreiung oder Ausnahme online beantragen

Sie können eine isolierte Abweichung, Befreiung oder Ausnahme online beantragen.

Zuständige Stelle Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
Voraussetzungen

Eine isolierte Ausnahme vom Bebauungsplan können Sie beantragen, wenn

  • Ihr Vorhaben verfahrensfrei ist,
  • es sich im Geltungsbereich eines Bebauungsplans befindet,
  • der Bebauungsplan Ausnahmen nach Art und Umfang ausdrücklich zulässt und
  • Ihr Vorhaben nach Art und Umfang unter die Ausnahmeregelung fällt.
Welche Unterlagen werden benötigt? aktueller Katasterauszug
Lageplan

(M 1 : 1.000 oder 1 : 5.000)


Bauzeichnungen
ggf. weitere UnterlagenSofern für die Entscheidung über die Zulassung einer Ausnahme erforderlich.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren betragen 5 % des Werts des Nutzens, der durch die Ausnahme in Aussicht steht, mindestens aber 75 EUR.
Welche Fristen muss ich beachten?
keine
Rechtsgrundlage
§ 31 Baugesetzbuch (BauGB) Ausnahmen und Befreiungen
Rechtsbehelf
Die Entscheidung der Gemeinde über die isolierte Ausnahme vom Bebauungsplan können Sie mit einer Klage zum Verwaltungsgericht angreifen.
Kontakt
Landratsamt Bad Kissingen
Hausanschrift
Obere Marktstr. 6
97688 Bad Kissingen
Postanschrift
Postfach 1820
97685 Bad Kissingen
Telefon: +49 971 801-0
Fax: +49 971 801-3333
Verwaltungsgemeinschaft Euerdorf - SG 106 - Personalwesen, Wahlen, Rechtl. Bauverwaltung
Hausanschrift
Hammelburger Str. 14
97717 Euerdorf
Postanschrift
Hammelburger Str. 14
97717 Euerdorf
Telefon: +49 9704 9131-19
Fax: +49 9704 9131-50
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