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Leistungen & Ansprechpartner

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Bauliche Anlage; Anzeige der Beseitigung

Bei der Anzeige der Beseitigung handelt es sich nicht um einen Antrag. Sie müssen die zuständigen Stellen lediglich über die bevorstehende Beseitigung informieren.

Angezeigt werden muss nur die vollständige Beseitigung einer Anlage. Die teilweise Beseitigung einer Anlage ist eine Änderung einer Anlage und erfordert gegebenenfalls eine Baugenehmigung.

Durch die Anzeige der Beseitigung sollen die untere Bauaufsichtsbehörde und die Gemeinde noch ausreichend Zeit haben, um zu prüfen, ob vor der Beseitigung noch Maßnahmen anzuordnen sind. Soweit notwendig, muss ein qualifizierter Tragwerksplaner die Beseitigung überwachen.

Folgen bei Nichtanzeige

Zeigen Sie die Beseitigung der Anlage vorsätzlich oder fahrlässig nicht einen Monat vor der Beseitigung an, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Dafür können Sie mit einer Geldbuße bis zu 500.000 EUR belegt werden.

Online Verfahren
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Bad Kissingen)
Beseitigung online anzeigen

Sie können die Beseitigung einer baulichen Anlage online anzeigen.

Zuständige Stelle Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
Voraussetzungen

Die Beseitigung einer Anlage müssen Sie nur anzeigen, wenn eine Pflicht dazu besteht.

Keine solche Pflicht besteht bei Anlagen, deren Errichtung verfahrensfrei ist. Keine Pflicht besteht auch bei freistehenden Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 3 sowie bei sonstigen Anlagen, die keine Gebäude sind, mit einer Höhe von maximal 10 m.

Welche Unterlagen werden benötigt? StandsicherheitsnachweisWollen Sie ein nicht freistehendes Gebäude beseitigen, muss ein qualifizierter Tragwerksplaner beurteilen und im erforderlichen Umfang nachweisen, dass das Gebäude oder die Gebäude, an die das zu beseitigende Gebäude angebaut ist, während und nach der Beseitigung standsicher sind. Das gilt nicht, wenn das zu beseitigende Gebäude an ein verfahrensfreies Gebäude angebaut ist.
Welche Gebühren fallen an?
keine
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen die Beseitigung mindestens einen Monat vor Beginn der Beseitigungsarbeiten anzeigen.
Rechtsgrundlage
Art. 57 Bayerische Bauordnung (BayBO) Verfahrensfreie Bauvorhaben, Beseitigung von Anlagen
Rechtsbehelf
Da keine Entscheidung der Gemeinde und der unteren Bauaufsichtsbehörde ergeht, können Sie keinen Rechtsbehelf einlegen.
Anträge / Formulare
Weiterführende Informationen
Kontakt
Landratsamt Bad Kissingen
Hausanschrift
Obere Marktstr. 6
97688 Bad Kissingen
Postanschrift
Postfach 1820
97685 Bad Kissingen
Telefon: +49 971 801-0
Fax: +49 971 801-3333
Verwaltungsgemeinschaft Euerdorf - SG 106 - Personalwesen, Wahlen, Rechtl. Bauverwaltung
Hausanschrift
Hammelburger Str. 14
97717 Euerdorf
Postanschrift
Hammelburger Str. 14
97717 Euerdorf
Telefon: +49 9704 9131-19
Fax: +49 9704 9131-50
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