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Leistungen & Ansprechpartner

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Liegenschaftskataster; Beantragung eines Auszugs zur Bauvorlage

Zu den Bauvorlagen für einen Bauantrag zählt gemäß Bauvorlagenverordnung (BauVorlV) auch ein Auszug aus der Flurkarte (meistens Maßstab 1:1000), der vom zuständigen (staatlichen) Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung beglaubigt sein muss oder durch ein automatisiertes Abrufverfahren zum Zweck der Bauvorlage abgerufen worden ist. Auf Wunsch der Bauaufsichtsbehörde oder des Bauwerbers enthält der Bauvorlagennachweis zusätzlich Flurstücks- und Eigentumsnachweise aus dem Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem ALKIS® zum Baugrundstück und den benachbarten Grundstücken.

Das Liegenschaftskataster enthält flächendeckende Angaben für Flurstücke und Gebäude in darstellender Form (Flurkarte) und beschreibender Form.

  • Die Flurkarte (Katasterkarte) ist der darstellende Teil des Liegenschaftskatasters. Die Flurkarte enthält Grenzen und Nummern der Flurstücke, Gebäude einschließlich der Hausnummern, Nutzungsarten des Bodens, die Gewässer und ausgewählte topographische Informationen, Verwaltungsgrenzen (Gemarkungs-, Gemeindegrenzen, u.a.) und Straßennamen. Ein Auszug aus der Flurkarte wird benötigt für den Lageplan zum Bauantrag, zum Nachweis der Grundstücksgrenzen (Grenzeinhaltungsbescheinigung), für Planung und Bodenordnung und für den Grundstücksverkehr.
  • Der Flurstücks- und Eigentumsnachweis beinhaltet alle beschreibenden Elemente des Flurstücks einschließlich Eigentümerangaben und Eigentümerverhältnissen.

Sie können den "Katasterauszug zur Bauvorlage" beim zuständigen (staatlichen) Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung oder direkt bei der Gemeinde anfordern.

Online Verfahren
Auszug aus dem Liegenschaftskataster - Katasterauszug zur Bauvorlage Sie können einen Katasterauszug zur Bauvorlage online beantragen.
Ansprechpartner

Melanie Schmähling
Sachbearbeiterin
SG 204 - Forstwirtschaft / Zahlungsanordnungen / Feuerwehr
 
  +49(0)9704-9131-32
  +49(0)9704-9131-50
Zuständige Stelle Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (siehe BayernPortal)
Voraussetzungen

Berechtigtes Interesse gemäß § 7 Bauvorlagenverordnung und Art. 11 Abs. 1 Vermessungs- und Katastergesetz

Welche Gebühren fallen an?

je Katasterauszug mit bis zu 2 Flurkarten bis DIN A3: 36,00 EUR

Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Weiterführende Informationen
Kontakt
Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Bad Kissingen
Hausanschrift
Im Luitpoldpark 1
97688 Bad Kissingen
Postanschrift
Im Luitpoldpark 1
97688 Bad Kissingen
Telefon: +49 971 7275-0
Fax: +49 971 7275-10
Verwaltungsgemeinschaft Euerdorf - SG 204 - Forstwirtschaft, Feuerwehr, Umlagen, Zahlungsanordnungen
Hausanschrift
Hammelburger Str. 14
97717 Euerdorf
Postanschrift
Hammelburger Str. 14
97717 Euerdorf
Telefon: +49 9704 9131-15
Fax: +49 9704 9131-50
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