Leistungen & Ansprechpartner
Sportstätte der Gemeinde; Beantragung einer Erlaubnis für die Nutzung
Sportanlagen der Gemeinde, die nicht unmittelbar öffentlichen Schulen angeschlossen sind, verwaltet, betreibt und unterhält i.d.R. die Gemeinde. Die Benutzung dieser Sportstätten wird im Rahmen ihrer Widmung für Übungszwecke und Veranstaltungen auf Antrag vergeben. Die Anträge auf Benutzung von Sportanlagen müssen rechtzeitig eingereicht werden.
Die Benutzungserlaubnis berechtigt zur Benutzung der Sportanlage während der festgesetzten Zeiten für den zugelassenen Zweck unter bestimmten Bedingungen.
Die Nutzungsbedingungen und Gebührensätze werden i.d.R. in einer entsprechenden Satzung geregelt.
Zuständige Stelle
Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)Welche Gebühren fallen an?
Für die Nutzung der Sportanlagen können Gebühren erhoben werden.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anträge auf Benutzung von Sportanlagen müssen rechtzeitig eingereicht werden.
Kontakt
Verwaltungsgemeinschaft Euerdorf
Hausanschrift
Hammelburger Str. 14
97717 Euerdorf
Postanschrift
Hammelburger Str. 14
97717 Euerdorf
Telefon: +49 9704 9131-0
Fax: +49 9704 9131-50
E-Mail: E-Mail an die Behörde
Homepage: Webseite der Behörde
Homepage(2): Behördenwegweiser





