Verwaltungsgemeinschaft Euerdorf

Die Verwaltungsgemeinschaft Euerdorf liegt im herrlichen Saaletal mit ihrem Sitz im Markt Euerdorf. Sie besteht aus den Mitgliedsgemeinden Aura a.d. Saale und Ramsthal, sowie den Märkten Euerdorf und Sulzthal. Hier ist nicht nur Platz zum Arbeiten und für Freizeit und Kultur, sondern auch idealer Lebensraum für Familien in einem gesunden, sozialen Umfeld.

Verwaltungsgemeinschaft Euerdorf

Die Verwaltungsgemeinschaft Euerdorf liegt im herrlichen Saaletal mit ihrem Sitz im Markt Euerdorf. Sie besteht aus den Mitgliedsgemeinden Aura a.d. Saale und Ramsthal, sowie den Märkten Euerdorf und Sulzthal. Hier ist nicht nur Platz zum Arbeiten und für Freizeit und Kultur, sondern auch idealer Lebensraum für Familien in einem gesunden, sozialen Umfeld.

Verwaltungsgemeinschaft Euerdorf

Die Verwaltungsgemeinschaft Euerdorf liegt im herrlichen Saaletal mit ihrem Sitz im Markt Euerdorf. Sie besteht aus den Mitgliedsgemeinden Aura a.d. Saale und Ramsthal, sowie den Märkten Euerdorf und Sulzthal. Hier ist nicht nur Platz zum Arbeiten und für Freizeit und Kultur, sondern auch idealer Lebensraum für Familien in einem gesunden, sozialen Umfeld.

Verwaltungsgemeinschaft Euerdorf

Die Verwaltungsgemeinschaft Euerdorf liegt im herrlichen Saaletal mit ihrem Sitz im Markt Euerdorf. Sie besteht aus den Mitgliedsgemeinden Aura a.d. Saale und Ramsthal, sowie den Märkten Euerdorf und Sulzthal. Hier ist nicht nur Platz zum Arbeiten und für Freizeit und Kultur, sondern auch idealer Lebensraum für Familien in einem gesunden, sozialen Umfeld.

Alle Leistungen A-Z

Was erledige ich wo? In unserem Rathauswegweiser finden Sie alle unsere Behördenleistungen.

Straßenverkehr; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung

Die Straßenverkehrsbehörden können Verkehrsteilnehmern unter bestimmten Voraussetzungen durch Ausnahmegenehmigung von den allgemeinen Verkehrsregeln der Straßenverkehrs-Ordnung und den besonderen Verkehrsregeln der Beschilderung und Markierung befreien.

Adresse & Kontakt
Landratsamt Bad Kissingen
Hausanschrift
Obere Marktstr. 6
97688 Bad Kissingen
Postanschrift
Postfach 1820
97685 Bad Kissingen
Telefon: +49 971 801-0
Fax: +49 971 801-3333
Verwaltungsgemeinschaft Euerdorf - SG 108 - Melde- und Ausweiswesen, Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Verkehrsrecht, Gewerbe
Hausanschrift
Hammelburger Str. 14
97717 Euerdorf
Postanschrift
Hammelburger Str. 14
97717 Euerdorf
Telefon: +49 9704 9131-24
Fax: +49 9704 9131-50

Die Straßenverkehrsbehörden können auf Antrag Ausnahmen von den allgemeinen Verkehrsregeln der Straßenverkehrs-Ordnung und von den Verboten oder den Beschränkungen, die durch Beschilderung oder Markierung erlassen sind, erteilen.

Die Straßenverkehrsbehörden dürfen eine Ausnahmegenehmigung nur in besonders dringenden Ausnahmesituationen im Einzelfall oder allgemein für bestimmte Antragsteller (gemeint sind hier z. B. Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde, Bewohner, Handwerker oder im sozialen Dienst Tätige) und nur befristet erteilen.

Sie sind gehalten, an den Nachweis der besonderen Ausnahmesituation und der Dringlichkeit strenge Anforderungen zu stellen. Die Sicherheit des Verkehrs darf durch die Ausnahmegenehmigung nicht beeinträchtigt werden. Dies ist von der Straßenverkehrsbehörde erforderlichenfalls durch zusätzliche Auflagen und Bedingungen zu gewährleisten. Auch Einbußen der Flüssigkeit des Verkehrs sind erforderlichenfalls durch solche Auflagen und Bedingungen möglichst zu verhindern.

Die Straßenverkehrsbehörde soll dazu ein Anhörverfahren durchführen. Dabei werden betroffene Behörden gehört. Als Bürger haben Sie allerdings keinen Rechtsanspruch auf Erteilung einer solchen Ausnahmegenehmigung. Sie können aber von der Straßenverkehrsbehörde eine pflichtgemäße Ermessensausübung verlangen. Die von Ihnen geltend gemachte Ausnahmesituation ist von der Straßenverkehrsbehörde mit den öffentlichen Belangen und den Belangen Dritter abzuwägen.

Auskünfte erteilen die Straßenverkehrsbehörden bei den Landratsämtern, kreisfreien Städten und kreisangehörigen Gemeinden.

Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Bad Kissingen)
Straßenverkehrsrecht - Beantragung einer Ausnahmegenehmigung zur Bewilligung von Parkerleichterungen Sie können eine Ausnahmegenehmigung gem. § 46 Abs. 1 StVO zur Bewilligung von Parkerleichterung online beantragen.
Straßenverkehrsrecht - Antrag auf Ausnahmegenehmigung für Hindernisse auf öffentlichem Verkehrsgrund Hier können Sie einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung für Hindernisse auf öffentlichem Verkehrsgrund (Gerüst, Kran, Container, Beschilderung usw.) online stellen.

Die Gebühr für die Entscheidung über eine Ausnahmegenehmigung beträgt je Ausnahmetatbestand und je Fahrzeug/Person 10,20 bis 767,00 €. Bei mehreren Fahrzeugen/Personen bzw. gleichartigen Fällen kann eine verminderte Gesamtgebühr berechnet werden. Abweichende Gebührenregelungen gelten für Ausnahmegenehmigungen im Bereich des Großraum- und Schwerverkehrs.

Hinzu kommen evtl. Kosten für Auslagen der Behörden.

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