Leistungen & Ansprechpartner
Brandschutz; Durchführung von Maßnahmen zum vorbeugenden Brandschutz
Die Verordnung über die Verhütung von Bränden (VVB) auf der Rechtsgrundlage des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (LStVG) enthält Gestaltungs- und Verhaltensvorschriften, mit dem Ziel,
- brandgefährliche Handlungen und Zustände als solche zu bezeichnen
- ihre Unterlassung durch Androhung einer Geldbuße durchzusetzen
- materielle Prüfvorschriften für die Durchführung der gemeindlichen Feuerbeschau nach der Verordnung über die Feuerbeschau (FBV) bereitzustellen.
Sie enthält u.a. Festlegungen für folgende Bereiche:
- Löschen von Bränden
- Betrieb von Feuerstätten
- Feuer im Freien
- Brennstoffrückstände
- Zündhölzer, Kleingeräte, offenes Licht, Beleuchtungsgeräte
- Rauchen, Rauchverbot
- Elektrische Geräte
- Verbrennungsmotoren
- Feuergefährliche Arbeitsgeräte
- Feste Brennstoffe
- Lagerung leicht entzündbarer fester Stoffe in Gebäuden
- Lagerung brennbarer fester Stoffe im Freien
- Lagerung leicht entzündbarer Ernteerzeugnisse im Freien
- Einlagerung selbstentzündlicher Ernteerzeugnisse
- Sonstige selbstentzündliche Stoffe
- Ballone
- Ausschmücken von Räumen
- Straßenfeste, Märkte und Veranstaltungen
- nicht ausgebaute Dachräume, Luken, Kamine
- Rettungswege
Ansprechpartner
Melanie Schmähling
Sachbearbeiterin
SG 204 - Forstwirtschaft / Zahlungsanordnungen / Feuerwehr
+49(0)9704-9131-32
+49(0)9704-9131-50
Zuständige Stelle
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
verwaltungsgerichtliche Klage
Kontakt
Verwaltungsgemeinschaft Euerdorf - SG 204 - Forstwirtschaft, Feuerwehr, Umlagen, Zahlungsanordnungen
Hausanschrift
Hammelburger Str. 14
97717 Euerdorf
Postanschrift
Hammelburger Str. 14
97717 Euerdorf
Telefon: +49 9704 9131-15
Fax: +49 9704 9131-50
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