Verwaltungsgemeinschaft Euerdorf

Die Verwaltungsgemeinschaft Euerdorf liegt im herrlichen Saaletal mit ihrem Sitz im Markt Euerdorf. Sie besteht aus den Mitgliedsgemeinden Aura a.d. Saale und Ramsthal, sowie den Märkten Euerdorf und Sulzthal. Hier ist nicht nur Platz zum Arbeiten und für Freizeit und Kultur, sondern auch idealer Lebensraum für Familien in einem gesunden, sozialen Umfeld.

Verwaltungsgemeinschaft Euerdorf

Die Verwaltungsgemeinschaft Euerdorf liegt im herrlichen Saaletal mit ihrem Sitz im Markt Euerdorf. Sie besteht aus den Mitgliedsgemeinden Aura a.d. Saale und Ramsthal, sowie den Märkten Euerdorf und Sulzthal. Hier ist nicht nur Platz zum Arbeiten und für Freizeit und Kultur, sondern auch idealer Lebensraum für Familien in einem gesunden, sozialen Umfeld.

Verwaltungsgemeinschaft Euerdorf

Die Verwaltungsgemeinschaft Euerdorf liegt im herrlichen Saaletal mit ihrem Sitz im Markt Euerdorf. Sie besteht aus den Mitgliedsgemeinden Aura a.d. Saale und Ramsthal, sowie den Märkten Euerdorf und Sulzthal. Hier ist nicht nur Platz zum Arbeiten und für Freizeit und Kultur, sondern auch idealer Lebensraum für Familien in einem gesunden, sozialen Umfeld.

Verwaltungsgemeinschaft Euerdorf

Die Verwaltungsgemeinschaft Euerdorf liegt im herrlichen Saaletal mit ihrem Sitz im Markt Euerdorf. Sie besteht aus den Mitgliedsgemeinden Aura a.d. Saale und Ramsthal, sowie den Märkten Euerdorf und Sulzthal. Hier ist nicht nur Platz zum Arbeiten und für Freizeit und Kultur, sondern auch idealer Lebensraum für Familien in einem gesunden, sozialen Umfeld.

Alle Leistungen A-Z

Was erledige ich wo? In unserem Rathauswegweiser finden Sie alle unsere Behördenleistungen.

Soziale Angelegenheiten; Auskunft

Sie können unter anderem von der Gemeinde und dem Landratsamt Auskünfte in sozialen Angelegenheiten erhalten.

Adresse & Kontakt
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Hausanschrift
Kreuz 25
95445 Bayreuth
Postanschrift
95440 Bayreuth
Telefon: +49 921 605-03
Fax: +49 921 605-3903
Bezirk Unterfranken
Hausanschrift
Silcherstraße 5
97074 Würzburg
Postanschrift
Postfach 5120
97001 Würzburg
Telefon: +49 931 7959-0
Fax: +49 931 7959-3799
Landratsamt Bad Kissingen
Hausanschrift
Obere Marktstr. 6
97688 Bad Kissingen
Postanschrift
Postfach 1820
97685 Bad Kissingen
Telefon: +49 971 801-0
Fax: +49 971 801-3333
Verwaltungsgemeinschaft Euerdorf - SG 104 - Sozialwesen, Friedhof, Denkmalschutz, Tourismus, Versicherungen
Hausanschrift
Hammelburger Str. 14
97717 Euerdorf
Postanschrift
Hammelburger Str. 14
97717 Euerdorf
Telefon: +49 9704 9131-25
Fax: +49 9704 9131-50

Kostenlose Auskünfte erteilen die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung sowie in Bayern, als Angelegenheit des eigenen Wirkungskreises, auch die Landratsämter und kreisfreien Städte. Die Auskunft erstreckt sich auf die Benennung der zuständigen Leistungsträger sowie auf alle Sach- und Rechtsfragen, die für die Auskunftssuchenden von Bedeutung sein können und zu deren Beantwortung die Auskunftstelle imstande ist.

Die Versicherungsämter der Landkreise und kreisfreien Städte erteilen Auskunft in allen Angelegenheiten der Sozialversicherung.

In Fragen der gesetzlichen Rentenversicherung bieten die Rentenversicherungsträger, ihre Auskunfts- und Beratungsstellen, ihre Versichertenberater sowie die Versicherungsämter der Kreise und kreisfreien Städte und die Gemeindeverwaltungen kostenlos Auskunft und individuelle Beratung an.

In Fragen der Sozialhilfe und der Kriegsopferfürsorge geben die Träger der Sozialhilfe und der Kriegsopferfürsorge (Sozialhilfeverwaltungen und Kriegsopferfürsorgestellen bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten, Bezirke, Zentrum Bayern Familie und Soziales) Rat und Auskunft. Sie beraten auch in sonstigen sozialen Angelegenheiten, sofern das nicht durch andere Stellen (so in erster Linie Verbände der freien Wohlfahrtspflege) geschieht.

In Fragen der Kinder- und Jugendhilfe stehen die Jugendämter in den kreisfreien Städten und Landkreisen zur Verfügung. Auskünfte und Beratung bei Schwangerschaftsproblemen siehe unter "Verwandte Themen". Weitere Auskünfte zu Unterstützungsleistungen für Familien siehe auch unter "Verwandte Themen".

In allen übrigen sozialen Angelegenheiten geben auch die für Leistungsgewährung jeweils zuständigen Stellen Auskunft. Staatsbürger mit geringem Einkommen können in Rechtsangelegenheiten des täglichen Lebens eine unentgeltliche oder nahezu kostenlose Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt oder beim zuständigen Amtsgericht erhalten.

Ferner steht das Zentrum Bayern Familie und Soziales für Fragen zu folgenden Leistungen zur Verfügung:

  • Elterngeld
  • Bayerisches Familiengeld
  • Familienerholung in Familienferienstätten

Auskünfte und Beratung bei AIDS siehe unter "Verwandte Themen".

keine

Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Bezirk Unterfranken)
Förderwesen Sozialverwaltung - Selbsthilfegruppe - Förderung von Selbsthilfegruppen für behinderte und chronisch kranke Menschen - Antrag Der Bezirk Unterfranken fördert in der Region Unterfranken Selbsthilfegruppen auf Basis der Richtlinie zur Förderung von Selbsthilfetruppen. Mit diesem Onlineverfahren können Sie den erforderlichen Antrag beim Bezirk Unterfranken stellen.
Förderwesen Sozialverwaltung - Laienhelfer - Förderung der Betreuung von psychisch kranken und psychisch behinderten Menschen durch Laienhelfer - Antrag Der Bezirk Unterfranken fördert in der Region Unterfranken Laienhelfer auf Basis der Richtlinie zur Förderung von psychisch kranken und psychisch behinderten Menschen durch Laienhelfer. Mit diesem Onlineverfahren können Sie den erforderlichen Antrag beim Bezirk Unterfranken stellen.
Eingliederungshilfe - Mobilitätshilfe - Verwendungsbestätigung Der Bezirk Unterfranken ist für die Gewährung von Leistungen zur Mobilität nach §§ 83, 113 Abs. 2 Nr. 7 SGB IX zuständig. Die Leistungsgewährung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie Mobilitätshilfe. Mit diesem Onlineverfahren können Sie nach erfolgter Leistungsgewährung die zweckentsprechende Verwendung der Mobilitätshilfe bei Inanspruchnahme der Grundpauschale bestätigen.
Eingliederungshilfe - Antrag auf Gewährung von Frühförderung im Rahmen der Eingliederungshilfe nach § 99 SGB IX Die Leistungen der Frühförderung für behinderte oder von Behinderung bedrohter Kinder umfassen Elternberatung, medizinisch-therapeutische, psychologische, heil- und sozialpädagogische Förderung und Therapie. Die Hilfe wird ambulant in einer interdisziplinären Frühförderstelle oder im häuslichen Umfeld erbracht und kann für Kinder bis zum individuellen Schuleintritt gewährt werden. Ziel ist es, Entwicklungsverzögerungen so früh wie möglich zu erkennen und durch gezielte Behandlung entgegenzuwirken.

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