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Leistungen & Ansprechpartner

Was erledige ich wo? In unserem Rathauswegweiser finden Sie alle unsere Behördenleistungen.

Reisegewerbe; Anzeige einer nicht erlaubnispflichtigen Tätigkeit

Wenn Sie gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb einer gewerblichen Niederlassung oder ohne Bestehen einer solchen Niederlassung Waren vertreiben oder ankaufen, Leistungen anbieten, Bestellungen auf Leistungen aufsuchen oder als Schausteller tätig sein wollen, brauchen Sie in der Regel eine Erlaubnis (Reisegewerbekarte) (mehr dazu siehe unter "Verwandte Themen" - "Reisegebewerbe; Erlaubnis").

Bestimmte Tätigkeiten sind jedoch reisegewerbekartenfrei (siehe "Verwandte Themen" - "Gelegentliches Feilbieten von Waren; Beantragung einer Erlaubnis"). Von diesen Tätigkeiten unterliegen aber stattdessen einige der Anzeigepflicht bei der Gemeinde, sofern das Gewerbe nicht ohnehin gewerbeanzeigepflichtig ist. Dies sind:

  • der Vertrieb von Waren, der Ankauf von Waren, das Anbieten von Leistungen oder das Aufsuchen von Bestellungen auf Leistungen in der Gemeinde seines Wohnsitzes oder seiner gewerblichen Niederlassung, sofern die Gemeinde nicht mehr als 10.000 Einwohner hat,
  • der Vertrieb von Lebensmitteln oder anderen Waren des täglichen Bedarfs von einer nicht ortsfesten Verkaufsstelle oder einer anderen Einrichtung in regelmäßigen, kürzeren Zeitabständen an derselben Stelle,
  • das Feilbieten von Druckwerken auf öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen oder an anderen öffentlichen Orten.

Sie haben insofern eine Gewerbeanzeige bei der zuständigen Gemeinde zu erstatten. Die örtliche Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, in deren Bezirk Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Zuständige Stelle Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)
Voraussetzungen
  • Volljährigkeit oder Ermächtigung der/des gesetzliche/n Vertreter/s sowie Genehmigung des Familiengerichts
Welche Unterlagen werden benötigt? Gültiger Personalausweis oder Reisepass
Gewerbeanzeige
Juristische Personen: Handelsregisterauszug oder vergleichbare Eintragungsunterlagen aus dem Ausland (mit deutscher Übersetzung)
GmbH in Gründung: eine Abschrift des notariellen Gründungsvertrages und eine Vollmacht der Gründer, wonach der Gewerbebeginn bereits vor der Handelsregistereintragung der GmbH aufgenommen werden soll
Minderjährige: Ermächtigung der/des gesetzliche/n Vertreter/s sowie Genehmigung des Familiengerichts
Bevollmächtigung: Schriftliche Vollmacht und Ausweis des Vollmachtgebers sowie des Bevollmächtigten
Welche Gebühren fallen an?

25 bis 100 EUR gem. Kostenverzeichnis zum Kostengesetz (Tarif-Nr. 5.III.5/23.5)

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anzeige ist vor Beginn der gewerblichen Tätigkeit erforderlich.

Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Verwaltungsgerichtliche Klage
Kontakt
Verwaltungsgemeinschaft Euerdorf
Hausanschrift
Hammelburger Str. 14
97717 Euerdorf
Postanschrift
Hammelburger Str. 14
97717 Euerdorf
Telefon: +49 9704 9131-0
Fax: +49 9704 9131-50
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