Verwaltungsgemeinschaft Euerdorf

Die Verwaltungsgemeinschaft Euerdorf liegt im herrlichen Saaletal mit ihrem Sitz im Markt Euerdorf. Sie besteht aus den Mitgliedsgemeinden Aura a.d. Saale und Ramsthal, sowie den Märkten Euerdorf und Sulzthal. Hier ist nicht nur Platz zum Arbeiten und für Freizeit und Kultur, sondern auch idealer Lebensraum für Familien in einem gesunden, sozialen Umfeld.

Verwaltungsgemeinschaft Euerdorf

Die Verwaltungsgemeinschaft Euerdorf liegt im herrlichen Saaletal mit ihrem Sitz im Markt Euerdorf. Sie besteht aus den Mitgliedsgemeinden Aura a.d. Saale und Ramsthal, sowie den Märkten Euerdorf und Sulzthal. Hier ist nicht nur Platz zum Arbeiten und für Freizeit und Kultur, sondern auch idealer Lebensraum für Familien in einem gesunden, sozialen Umfeld.

Verwaltungsgemeinschaft Euerdorf

Die Verwaltungsgemeinschaft Euerdorf liegt im herrlichen Saaletal mit ihrem Sitz im Markt Euerdorf. Sie besteht aus den Mitgliedsgemeinden Aura a.d. Saale und Ramsthal, sowie den Märkten Euerdorf und Sulzthal. Hier ist nicht nur Platz zum Arbeiten und für Freizeit und Kultur, sondern auch idealer Lebensraum für Familien in einem gesunden, sozialen Umfeld.

Verwaltungsgemeinschaft Euerdorf

Die Verwaltungsgemeinschaft Euerdorf liegt im herrlichen Saaletal mit ihrem Sitz im Markt Euerdorf. Sie besteht aus den Mitgliedsgemeinden Aura a.d. Saale und Ramsthal, sowie den Märkten Euerdorf und Sulzthal. Hier ist nicht nur Platz zum Arbeiten und für Freizeit und Kultur, sondern auch idealer Lebensraum für Familien in einem gesunden, sozialen Umfeld.

Alle Leistungen A-Z

Was erledige ich wo? In unserem Rathauswegweiser finden Sie alle unsere Behördenleistungen.

Pflegemedaille sowie Dank- und Ehrenurkunde; Einreichung einer Anregung

Vorschlag von Persönlichkeiten für die Ehrung um ihre besonderen Verdienste um pflegebedürftige Menschen mit Behinderung mit einer Pflegemedaille sowie einer Dank- und Ehrenurkunde.

Adresse & Kontakt
Verwaltungsgemeinschaft Euerdorf - SG 107 - Kindergartenangelegenheiten, Terra Triassica, Heimatpflege, Beschaffungen, Ehrungen
Hausanschrift
Hammelburger Str. 14
97717 Euerdorf
Postanschrift
Hammelburger Str. 14
97717 Euerdorf
Telefon: +49 9704 9131-21
Fax: +49 9704 9131-50
Regierung von Unterfranken
Hausanschrift
Peterplatz 9
97070 Würzburg
Postanschrift
Postfach
97064 Würzburg
Telefon: +49 931 380-00
Fax: +49 931 380-2222

Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales zeichnet Personen, die sich durch persönliche Pflege oder in anderer Weise besondere Verdienste um pflegebedürftige Menschen mit Behinderung erworben haben, in Anerkennung ihres sozialen Wirkens mit einer Pflegemedaille sowie einer Dank- und Ehrenurkunde aus.


Bianca Rettke
Sachbearbeiterin
SG 107 - KIGA-Angelegenheiten / Beschaffung / Museum / Heimatpflege / Ehrungen
 
  +49(0)9704-9131-21
  +49(0)9704-9131-50

Personenkreis der pflegebedürftigen Menschen mit Behinderung

Pflegebedürftige Menschen mit Behinderung sind Menschen, die so hilflos sind, dass sie infolge der Behinderung nicht nur vorübergehend für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens in erheblichem Umfang fremder Hilfe dauernd bedürfen.

Der Nachweis wird in der Regel durch den Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen H oder durch den Bescheid über die Gewährung einer Pflegezulage oder eines Pflegegeldes erbracht.

Der pflegebedürftige Mensch mit Behinderung muss in Bayern leben.

Pflegepersonen und persönliche Pflege

Pflegepersonen sind Pflegende, die den pflegebedürftigen Menschen mit Behinderung nahestehen, die die Pflege im Wege der nachbarlichen Hilfe übernehmen oder die im Rahmen eines ambulanten Sozialen Dienstes ehrenamtlich tätig werden.

Die Pflege muss grundsätzlich im häuslichen Bereich ausgeübt werden und unentgeltlich sein. Ein geringfügiges Entgelt oder die Erstattung von Auslagen der Pflegeperson schließt die Ehrung nicht aus.

Die Pflegeperson muss nach Ruf und Ansehen der Ehrung würdig sein; d.h., dass für die Person bei einer unbeschränkten Auskunft aus dem Bundeszentralregister kein Eintrag wegen einer rechtskräftigen Verurteilung vorliegen darf.

Die Pflege soll grundsätzlich alle Leistungen umfassen, die zur Pflege und Betreuung erforderlich sind. Zur umfassenden Pflege in diesem Sinn gehören z.B. auch eine zusätzlich erforderliche besondere Beaufsichtigung eines Menschen mit Behinderung sowie die Führung seines Haushalts und die Betreuung seiner Kinder.

Die Pflege muss regelmäßig geleistet und grundsätzlich über einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens fünf Jahren erbracht worden sein. Kürzere Unterbrechungen der Pflege, z.B. wegen Urlaubs oder Erkrankung der Pflegeperson oder des pflegebedürftigen Menschen mit Behinderung, schließen die Ehrung nicht aus.

Es können auch Personen geehrt werden, die sich in anderer Weise als durch persönliche Pflege um pflegebedürftige Menschen mit Behinderung besonders verdient gemacht haben.

Der Vorschlag zur Ehrung der Pflegeperson soll spätestens innerhalb eines Jahres nach dem Tod des gepflegten Menschen mit Behinderung bei der Wohnsitzgemeinde eingehen.

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