Alle Leistungen A-Z
Mahnung und Vollstreckung durch die Kommune; Informationen
Die Einnahmen der Kommunen sind rechtzeitig und vollständig einzuziehen, ihr Eingang ist zu überwachen.
Adresse & Kontakt
Landratsamt Bad Kissingen
Hausanschrift
Obere Marktstr. 6
97688 Bad Kissingen
Postanschrift
Postfach 1820
97685 Bad Kissingen
Telefon: +49 971 801-0
Fax: +49 971 801-3333
E-Mail: E-Mail an die Behörde
Homepage: Webseite der Behörde
Homepage(2): Behördenwegweiser
Verwaltungsgemeinschaft Euerdorf - SG 202 - Kassenverwaltung, Vollstreckung, Verbrauchsgebühren
Hausanschrift
Hammelburger Str. 14
97717 Euerdorf
Postanschrift
Hammelburger Str. 14
97717 Euerdorf
Telefon: +49 9704 9131-34
Fax: +49 9704 9131-50
Homepage(2): Behördenwegweiser
Gehen Einnahmen bzw. Einzahlungen nicht rechtzeitig ein und sind sie erfolglos angemahnt, so hat die Kasse unverzüglich die Vollstreckung einzuleiten oder zu veranlassen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Einnahme bzw. Einzahlung öffentlich-rechtlicher (z. B. aus Abgaben) oder zivilrechtlicher Natur (z. B. Kaufpreis für die Veräußerung von Sachanlagen der Gemeinde) ist.
Carolin Borst
Sachbearbeiterin
SG 202 - Kassenverwalterin / Wasser- und Kanalgebühren
+49(0)9704-9131-34
+49(0)9704-9131-50
§ 25 Verordnung über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Gemeinden, der Landkreise und der Bezirke nach den Grundsätzen der Kameralistik (Kommunalhaushaltsverordnung - Kameralistik - KommHV-Kameralistik)
Einziehung der Einnahmen
§ 52 Verordnung über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Gemeinden, der Landkreise und der Bezirke nach den Grundsätzen der Kameralistik (Kommunalhaushaltsverordnung - Kameralistik - KommHV-Kameralistik)
Verfahren bei zwangsweiser Einziehung