Verwaltungsgemeinschaft Euerdorf

Die Verwaltungsgemeinschaft Euerdorf liegt im herrlichen Saaletal mit ihrem Sitz im Markt Euerdorf. Sie besteht aus den Mitgliedsgemeinden Aura a.d. Saale und Ramsthal, sowie den Märkten Euerdorf und Sulzthal. Hier ist nicht nur Platz zum Arbeiten und für Freizeit und Kultur, sondern auch idealer Lebensraum für Familien in einem gesunden, sozialen Umfeld.

Verwaltungsgemeinschaft Euerdorf

Die Verwaltungsgemeinschaft Euerdorf liegt im herrlichen Saaletal mit ihrem Sitz im Markt Euerdorf. Sie besteht aus den Mitgliedsgemeinden Aura a.d. Saale und Ramsthal, sowie den Märkten Euerdorf und Sulzthal. Hier ist nicht nur Platz zum Arbeiten und für Freizeit und Kultur, sondern auch idealer Lebensraum für Familien in einem gesunden, sozialen Umfeld.

Verwaltungsgemeinschaft Euerdorf

Die Verwaltungsgemeinschaft Euerdorf liegt im herrlichen Saaletal mit ihrem Sitz im Markt Euerdorf. Sie besteht aus den Mitgliedsgemeinden Aura a.d. Saale und Ramsthal, sowie den Märkten Euerdorf und Sulzthal. Hier ist nicht nur Platz zum Arbeiten und für Freizeit und Kultur, sondern auch idealer Lebensraum für Familien in einem gesunden, sozialen Umfeld.

Verwaltungsgemeinschaft Euerdorf

Die Verwaltungsgemeinschaft Euerdorf liegt im herrlichen Saaletal mit ihrem Sitz im Markt Euerdorf. Sie besteht aus den Mitgliedsgemeinden Aura a.d. Saale und Ramsthal, sowie den Märkten Euerdorf und Sulzthal. Hier ist nicht nur Platz zum Arbeiten und für Freizeit und Kultur, sondern auch idealer Lebensraum für Familien in einem gesunden, sozialen Umfeld.

Alle Leistungen A-Z

Was erledige ich wo? In unserem Rathauswegweiser finden Sie alle unsere Behördenleistungen.

Vorkaufsrecht der Gemeinde; Beantragung eines Negativzeugnisses

Bei Übertragungen von Grundstücken hat die Gemeinde in bestimmten Fällen ein Vorkaufsrecht. Wollen Sie ein Grundstück erwerben, benötigen Sie ein Negativzeugnis, damit das Eigentum im Grundbuch umgeschrieben werden kann.

Adresse & Kontakt
Verwaltungsgemeinschaft Euerdorf - SG 203 - Liegenschaften
Hausanschrift
Hammelburger Str. 14
97717 Euerdorf
Postanschrift
Hammelburger Str. 14
97717 Euerdorf
Telefon: +49 9704 9131-33
Fax: +49 9704 9131-50

Der Gemeinde steht beim Kauf von Grundstücken unter bestimmten Voraussetzungen ein Vorkaufsrecht zu. Das Vorkaufsrecht darf durch die Gemeinde nur ausgeübt werden, wenn das Wohl der Allgemeinheit dies rechtfertigt. Sie kann dies auch zu Gunsten Dritter tätigen.

Das Grundbuchamt darf bei Kaufverträgen den Käufer als Eigentümer in das Grundbuch nur eintragen, wenn ihm die Nichtausübung oder das Nichtbestehen des Vorkaufsrechts nachgewiesen ist.

Mit dem Negativzeugnis bestätigt die Gemeinde, dass sie

  • kein Vorkaufsrecht für das Grundstück hat oder
  • dieses nicht ausübt.

Der Antrag wird in aller Regel vom Notariat, das den Kaufvertrag beurkundet, gestellt.


Verena Loose
Sachbearbeiterin
SG 203 - Liegenschaften
 
  +49(0)9704-9131-33
  +49(0)9704-9131-50

Es erfolgt ein Grundstückskauf und es liegt ein Kaufvertrag für ein Grundstück vor.

Der Gemeinde steht u.a. ein Vorkaufsrecht zu beim Kauf eines Grundstücks

  • im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, soweit es sich um Flächen handelt, für die nach dem Bebauungsplan eine Nutzung für öffentliche Zwecke oder für Flächen oder Maßnahmen zum Ausgleich von Eingriffen im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes (Ausgleichsmaßnahmen) festgesetzt sind,
  • in einem Umlegungsgebiet,
  • in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet und städtebaulichen Entwicklungsbereich,
  • im Geltungsbereich einer Satzung zur Sicherung von Durchführungsmaßnahmen des Stadtumbaus und einer Erhaltungssatzung,
  • im Geltungsbereich eines Flächennutzungsplans, soweit es sich um unbebaute Flächen im Außenbereich handelt, für die nach dem Flächennutzungsplan eine Nutzung als Wohnbaufläche oder Wohngebiet dargestellt ist,
  • in Gebieten, die nach § 30, 33 oder 34 Absatz 2 Baugesetzbuch vorwiegend mit Wohngebäuden bebaut werden können, soweit die Grundstücke unbebaut sind, sowie
  • in einem Gebiet, das zum Zweck des vorbeugenden Hochwasserschutzes von Bebauung freizuhalten ist, insbesondere in Überschwemmungsgebieten,
  • Zusätzlich kann durch Satzung in den folgenden Fällen ein Vorkaufsrecht durch die Gemeinde begründet werden:
    • Im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes an
      unbebauten Grundstücken,
    • In Gebieten in denen sie städtebauliche Maßnahmen
      in Betracht zieht, zur Sicherung einer geordneten
      städtebaulichen Entwicklung,
    • im Geltungsbereich eines Bebauungsplans an brachliegenden Grundstücken oder für im Zusammenhang bebaute Ortsteile (§ 34) an unbebauten oder brachliegenden Grundstücken durch Satzung ihr Vorkaufsrecht begründen, wenn
      • diese vorwiegend mit Wohngebäuden bebaut werden können und
      • es sich um ein nach § 201a bestimmtes Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt handelt.

Besteht kein Vorkaufsrecht oder wird es nicht ausgeübt, hat die Gemeinde auf Antrag darüber unverzüglich ein Negativzeugnis auszustellen.

Will die Gemeinde ihr Vorkaufsrecht ausüben, muss sie dies den Beteiligten schriftlich innerhalb von drei Monaten mitteilen. Die Dreimonatsfrist wird in Gang gesetzt, sobald der Gemeinde der vollständige Kaufvertrag vorgelegt wurde und ihr mitgeteilt wird, dass der Kaufvertrag rechtswirksam ist.

Die Höhe der Gebühren für ein Negativzeugnis richtet sich nach der kommunalen Gebührensatzung.
ggf. Vorkaufsrechtssatzung der Gemeinde

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