Verwaltungsgemeinschaft Euerdorf

Die Verwaltungsgemeinschaft Euerdorf liegt im herrlichen Saaletal mit ihrem Sitz im Markt Euerdorf. Sie besteht aus den Mitgliedsgemeinden Aura a.d. Saale und Ramsthal, sowie den Märkten Euerdorf und Sulzthal. Hier ist nicht nur Platz zum Arbeiten und für Freizeit und Kultur, sondern auch idealer Lebensraum für Familien in einem gesunden, sozialen Umfeld.

Verwaltungsgemeinschaft Euerdorf

Die Verwaltungsgemeinschaft Euerdorf liegt im herrlichen Saaletal mit ihrem Sitz im Markt Euerdorf. Sie besteht aus den Mitgliedsgemeinden Aura a.d. Saale und Ramsthal, sowie den Märkten Euerdorf und Sulzthal. Hier ist nicht nur Platz zum Arbeiten und für Freizeit und Kultur, sondern auch idealer Lebensraum für Familien in einem gesunden, sozialen Umfeld.

Verwaltungsgemeinschaft Euerdorf

Die Verwaltungsgemeinschaft Euerdorf liegt im herrlichen Saaletal mit ihrem Sitz im Markt Euerdorf. Sie besteht aus den Mitgliedsgemeinden Aura a.d. Saale und Ramsthal, sowie den Märkten Euerdorf und Sulzthal. Hier ist nicht nur Platz zum Arbeiten und für Freizeit und Kultur, sondern auch idealer Lebensraum für Familien in einem gesunden, sozialen Umfeld.

Verwaltungsgemeinschaft Euerdorf

Die Verwaltungsgemeinschaft Euerdorf liegt im herrlichen Saaletal mit ihrem Sitz im Markt Euerdorf. Sie besteht aus den Mitgliedsgemeinden Aura a.d. Saale und Ramsthal, sowie den Märkten Euerdorf und Sulzthal. Hier ist nicht nur Platz zum Arbeiten und für Freizeit und Kultur, sondern auch idealer Lebensraum für Familien in einem gesunden, sozialen Umfeld.

Alle Leistungen A-Z

Was erledige ich wo? In unserem Rathauswegweiser finden Sie alle unsere Behördenleistungen.

Wahlschein und Briefwahlunterlagen; Beantragung

Wenn Sie nicht in Ihrem Wahllokal, sondern per Briefwahl oder in einem anderen Wahllokal abstimmen wollen, benötigen Sie einen Wahlschein. Zusammen mit dem Wahlschein, den Sie bei Ihrer Gemeinde beantragen müssen, erhalten Sie auch die Briefwahlunterlagen.

Adresse & Kontakt
Verwaltungsgemeinschaft Euerdorf - SG 104 - Sozialwesen, Friedhof, Denkmalschutz, Tourismus, Versicherungen
Hausanschrift
Hammelburger Str. 14
97717 Euerdorf
Postanschrift
Hammelburger Str. 14
97717 Euerdorf
Telefon: +49 9704 9131-25
Fax: +49 9704 9131-50
Verwaltungsgemeinschaft Euerdorf - SG 108 - Melde- und Ausweiswesen, Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Verkehrsrecht, Gewerbe
Hausanschrift
Hammelburger Str. 14
97717 Euerdorf
Postanschrift
Hammelburger Str. 14
97717 Euerdorf
Telefon: +49 9704 9131-24
Fax: +49 9704 9131-50

Grundsätzlich wählen Sie in dem Wahllokal, bei dem Sie im Wählerverzeichnis als wahlberechtigt registriert sind. Wenn Sie per Briefwahl oder in einem anderen Wahllokal Ihres Wahlkreises (bei den Kommunalwahlen und Bundestagswahlen), Stimmkreises (bei Landtags- und Bezirkswahlen) bzw. Landkreis/kreisfreie Stadt (bei Europawahlen) abstimmen möchten, müssen Sie bei Ihrer Gemeinde einen Wahlschein beantragen. Hier wie im Folgenden ist Ihr Ansprechpartner bei Mitgliedsgemeinden einer Verwaltungsgemeinschaft anstelle der Gemeinde ggf. auch die Verwaltungsgemeinschaft.

Einen Wahlschein brauchen Sie für die Wahlteilnahme auch immer dann, wenn Sie ausnahmsweise nicht in einem Wählerverzeichnis eingetragen, aber dennoch für die betreffende Wahl wahlberechtigt sind.


Silke Hack
Sachbearbeiterin
SG 104 - Rentenangelegenheiten / Tourismus / Denkmalschutz / Friedhofsverwaltung / Versicherungen
 
  +49(0)9704-9131-25
  +49(0)9704-9131-50

Ingrid Loh
Sachbearbeiterin
SG 108 - Melde- und Passamt / Öffentliche Sicherheit und Ordnung / Straßenverkehrsrecht / Markt- und Gewerbewesen
 
  +49(0)9704-9131-24
  +49(0)9704-9131-50

Um einen Wahlschein erhalten zu können, müssen Sie

  • für die betreffende Wahl wahlberechtigt sein,
  • grundsätzlich im Wählerverzeichnis eingetragen sein
    (zu Ausnahmen wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Gemeinde) und
  • bei Ihrer Gemeinde einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins stellen.
    Diesen Antrag müssen Sie nicht begründen.

Wenn Sie für die betreffende Wahl wahlberechtigt sind, werden Sie von Amts wegen (also ohne Antrag) in das Wählerverzeichnis des Stimmbezirks Ihrer Gemeinde, in dem Sie zum Stichtag 42. Tag vor der Wahl mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, bzw. (bei Gemeinde- und Landkreiswahlen) in dem Sie sich zum 35. Tag vor der Wahl mit dem Schwerpunkt Ihrer Lebensbeziehungen aufhalten, eingetragen. In diesem Fall erhalten Sie etwa fünf bis drei Wochen vor dem Wahltag von Ihrer Gemeinde eine schriftliche "Wahlbenachrichtigung" über Ihr Wahlrecht, die Voraussetzungen und Modalitäten der Wahlteilnahme und das zutreffende Wahllokal sowie einen Hinweis, ob das Wahllokal behindertengerecht (barrierefrei) ist. Auch die Gemeinde kann Ihnen über barrierefreie Wahllokale nähere Auskunft erteilen.

Wenn Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber meinen, wahlberechtigt zu sein, sollten Sie sich umgehend mit dem Wahlamt Ihrer Gemeinde in Verbindung setzen und klären, ob und ggf. in welchem anderen Stimm-/Wahlbezirk oder in welcher anderen Gemeinde Sie wahlberechtigt sind. Vor allem bei Umzügen nach dem Stichtag für die Anlegung des Wählerverzeichnisses kann eine Eintragung von Amts wegen nicht mehr erfolgen. Ggf. kann dann entweder das Wählerverzeichnis entsprechend berichtigt oder Ihnen kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Wahlschein erteilt werden, mit dem Ihnen das Wahlrecht bescheinigt wird.

Der Wahlscheinantrag kann in der Regel bis zum zweiten Tag vor der Wahl, also bis Freitag, 15 Uhr (bei Bundestags- und Europawahlen bis 18 Uhr) gestellt werden; in bestimmten Ausnahmefällen (z. B. wenn der Abstimmungsraum bei einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann) kann der Wahlschein auch noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, beantragt werden.

Der Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag um 18 Uhr bei der auf dem Umschlag genannten Stelle (Wahlamt der Gemeinde) eingehen. Das Transportrisiko liegt beim Wähler.

Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Verwaltungsgemeinschaft Euerdorf)
Briefwahl-Antrag Sie können einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen online anfordern.

Die Beantragung und Ausstellung sowie Zusendung des Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen durch die Gemeinde ist für Sie kostenlos. Wenn Sie den Antrag per Post an die Gemeinde schicken, fallen die jeweiligen Portokosten an.

Die Rücksendung des Wahlbriefs an die Gemeinde mit dem amtlichen roten Umschlag ist innerhalb Deutschlands portofrei. Wenn Sie eine besondere Versendungsform wählen (z. B. Einschreiben) oder den Wahlbrief aus dem Ausland zurückschicken, müssen Sie die jeweils geltenden Portokosten selbst zahlen.

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