Verwaltungsgemeinschaft Euerdorf

Die Verwaltungsgemeinschaft Euerdorf liegt im herrlichen Saaletal mit ihrem Sitz im Markt Euerdorf. Sie besteht aus den Mitgliedsgemeinden Aura a.d. Saale und Ramsthal, sowie den Märkten Euerdorf und Sulzthal. Hier ist nicht nur Platz zum Arbeiten und für Freizeit und Kultur, sondern auch idealer Lebensraum für Familien in einem gesunden, sozialen Umfeld.

Verwaltungsgemeinschaft Euerdorf

Die Verwaltungsgemeinschaft Euerdorf liegt im herrlichen Saaletal mit ihrem Sitz im Markt Euerdorf. Sie besteht aus den Mitgliedsgemeinden Aura a.d. Saale und Ramsthal, sowie den Märkten Euerdorf und Sulzthal. Hier ist nicht nur Platz zum Arbeiten und für Freizeit und Kultur, sondern auch idealer Lebensraum für Familien in einem gesunden, sozialen Umfeld.

Verwaltungsgemeinschaft Euerdorf

Die Verwaltungsgemeinschaft Euerdorf liegt im herrlichen Saaletal mit ihrem Sitz im Markt Euerdorf. Sie besteht aus den Mitgliedsgemeinden Aura a.d. Saale und Ramsthal, sowie den Märkten Euerdorf und Sulzthal. Hier ist nicht nur Platz zum Arbeiten und für Freizeit und Kultur, sondern auch idealer Lebensraum für Familien in einem gesunden, sozialen Umfeld.

Verwaltungsgemeinschaft Euerdorf

Die Verwaltungsgemeinschaft Euerdorf liegt im herrlichen Saaletal mit ihrem Sitz im Markt Euerdorf. Sie besteht aus den Mitgliedsgemeinden Aura a.d. Saale und Ramsthal, sowie den Märkten Euerdorf und Sulzthal. Hier ist nicht nur Platz zum Arbeiten und für Freizeit und Kultur, sondern auch idealer Lebensraum für Familien in einem gesunden, sozialen Umfeld.

Alle Leistungen A-Z

Was erledige ich wo? In unserem Rathauswegweiser finden Sie alle unsere Behördenleistungen.

Bürgermeister- und Gemeinderatsangelegenheiten; Informationen

Die bayerische Gemeindeordnung kennt zwei Hauptorgane: den vom Volk gewählten Gemeinderat und den ebenfalls unmittelbar vom Volk gewählten ersten Bürgermeister. Sie haben gesetzlich abgegrenzte Kompetenzbereiche.
Adresse & Kontakt
Verwaltungsgemeinschaft Euerdorf - SG 101 - Zentrale Verwaltungsaufgaben Hauptverwaltung
Hausanschrift
Hammelburger Str. 14
97717 Euerdorf
Postanschrift
Hammelburger Str. 14
97717 Euerdorf
Telefon: +49 9704 9131-11
Fax: +49 9704 9131-50

In den Kompetenzbereich des ersten Bürgermeisters darf der Gemeinderat grundsätzlich nicht hineinregieren, ebenso darf auch der erste Bürgermeister grundsätzlich nicht in den Kompetenzbereich des Gemeinderats hineinregieren.

Der Gemeinderat ist grundsätzlich für alle Angelegenheiten zuständig, die nicht dem ersten Bürgermeister zustehen oder einem beschließenden Ausschuss übertragen wurden.

In die Zuständigkeit des ersten Bürgermeisters fallen vor allem die laufenden Angelegenheiten, d. h. die Angelegenheiten, die für die Gemeinde keine grundsätzliche Bedeutung haben und keine erheblichen Verpflichtungen erwarten lassen. Darüber hinaus erledigt er in eigener Zuständigkeit die den Gemeinden durch ein Bundesgesetz oder auf Grund eines Bundesgesetzes übertragenen hoheitlichen Aufgaben in Angelegenheiten der Verteidigung einschließlich des Wehrersatzwesens und des Schutzes der Zivilbevölkerung - soweit nicht für haushalts- oder personalrechtliche Entscheidungen der Gemeinderat zuständig ist - sowie die Angelegenheiten, die im Interesse der Sicherheit der Bundesrepublik oder eines ihrer Länder geheim zu halten sind.

Der Gemeinderat kann dem ersten Bürgermeister durch die Geschäftsordnung - mit bestimmten Ausnahmen - weitere Angelegenheiten zur selbständigen Erledigung übertragen. Im Übrigen kann der erste Bürgermeister anstelle des Gemeinderats oder eines (beschließenden) Ausschusses dringliche Anordnungen treffen und unaufschiebbare Geschäfte besorgen.

Der erste Bürgermeister ist schließlich dafür zuständig, die Beschlüsse des Gemeinderats bzw. seiner (beschließenden) Ausschüsse zu vollziehen. Er vertritt auch die Gemeinde nach außen; er hat die Möglichkeit, für die Gemeinde rechtsverbindliche Erklärungen nach außen abzugeben bzw. solche in Empfang zu nehmen.

Alles in allem enthält die bayerische Gemeindeordnung nur allgemeine Grundsätze über die Zuständigkeitsverteilung zwischen dem ersten Bürgermeister und dem Gemeinderat. Die genaue Zuständigkeitsabgrenzung wird in der Regel in der Geschäftsordnung vorgenommen; sie kann je nach Größe der Gemeinde, ihrem Haushaltsvolumen oder örtlichen Besonderheiten von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.

Näheres können Sie bei Ihrer Gemeinde erfragen.


Michael Unsleber
Geschäftsleitender Beamter
Geschäftsleitung - Hauptverwaltung
 
  +49(0)9704-9131-11
  +49(0)9704-9131-50

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