Erklärung zur Barrierefreiheit
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Website www.vg-euerdorf.de ist noch nicht vollständig mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie den Web Content Accessibility Guidelines 2.1 vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
- PDF-Dateien
- Tabellen
Diese Inhalte sind nur eingeschränkt zugänglich. Eine Verbesserung der Zugänglichkeit ist geplant.
Da es Aufgabe der Verwaltungsgemeinschaft Euerdorf und im öffentlichen Interesse ist, möglichst alle relevanten Informationen für unsere Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung zu stellen, sind auch externe Applikationen auf www.vg-euerdorf.de eingebunden, von denen wir nicht gewährleisten können, dass alle Kriterien der Barrierefreiheit erfüllt werden. Auch hier ist die Vgem. Euerdorf um eine bessere Zugänglichkeit bemüht.
Barrierefreies Webdesign
Die Schrift können Sie selbständig vergrößern. Verwenden Sie dafür das Browsermenü oder das Tastaturkürzel STRG + „+".
Die Website kann ohne Maus genutzt werden.
Die Inhalte der Website sind so strukturiert, dass sie auch für sehbehinderte oder blinde Nutzerinnen und Nutzer über Screenreader oder Braillezeile verständlich sind.
Zu Fotos und Grafiken sind Alternativ-Texte mit Erläuterungen hinterlegt. So können auch blinde und sehbehinderte Besucher den gesamten Inhalt einer Webseite erfassen, auch wenn ihnen die Bilder selbst nicht zugänglich sind.
Die Verwaltungsgemeinschaft Euerdorf versucht alle Inhalte in einfacher und verständlicher Sprache zur Verfügung zu stellen. Da die Inhalte von verschiedenen Redakteuren bearbeitet werden und einige Inhalte rechtssicher formuliert sein müssen, ist dies nicht immer vollständig erfüllbar.
Ihr Feedback
Das Ziel völliger Barrierefreiheit ist für komplexe und umfangreiche Webseiten kaum erreichbar. Wenn Sie trotz unseres Bemühens auf Schwierigkeiten stoßen oder Anregungen zur Verbesserung der Webseite haben, freuen wir uns über Ihr Feedback, poststelle@vg-euerdorf.de.
Schlichtungsverfahren
Sollten Sie der Ansicht sein, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung von www.vg-euerdorf.de benachteiligt zu sein, können Sie sich an das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung wenden:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html