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Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Verwaltungsgemeinschaft Euerdorf ist bemüht, ihre Webseiten im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0. Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für das Angebot des Webauftritts von www.vg-euerdorf.de.

Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?

Diese Erklärung wurde am 18.07.2022 erstellt und zuletzt am 22.10.2025 überprüft. Es erfolgte ein Nachweis der Barrierefreiheit als BITV-Selbstbewertung.

Wie barrierefrei ist das Angebot?

Diese Website ist größtenteils mit den Vorgaben der BayDiV in Verbindung mit der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) vereinbar. Eine Webseite gilt als BITV-konform, wenn sie alle Anforderungen der BITV 2.0 erfüllt. Eine Webseite gilt als WCAG-konform, wenn sie alle Erfolgskriterien von Stufe AA der WCAG 2.1 erfüllt.

Welche Inhalte sind nicht barrierefrei?

  • PDF-Dateien
  • Tabellen
  • Alternativtexte für Bildbeschreibungen sind nicht immer aussagekräftig oder teilweise noch nicht umgesetzt

Diese Inhalte sind nur eingeschränkt zugänglich. Eine Verbesserung der Zugänglichkeit ist geplant.

Da es Aufgabe der Verwaltungsgemeinschaft Euerdorf und im öffentlichen Interesse ist, möglichst alle relevanten Informationen für unsere Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung zu stellen, sind auch externe Applikationen auf www.vg-euerdorf.de eingebunden, von denen wir nicht gewährleisten können, dass alle Kriterien der Barrierefreiheit erfüllt werden. Auch hier ist die Gemeinde um eine bessere Zugänglichkeit bemüht. Hier wird vorübergehend die Ausnahme aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach Art. 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 geltend gemacht.

Ihr Feedback

Das Ziel völliger Barrierefreiheit ist für komplexe und umfangreiche Webseiten kaum erreichbar. Wenn Sie trotz unseres Bemühens auf Schwierigkeiten stoßen oder Anregungen zur Verbesserung der Webseite haben, freuen wir uns über Ihr Feedback. Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:

Verwaltungsgemeinschaft Euerdorf
Hammelburger Str. 14
97717 Euerdorf

Telefon: 09704 / 9131 - 0
E-Mail: poststelle@vg-euerdorf.de

Schlichtungsverfahren

Sollten Sie der Ansicht sein, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung von www.vg-euerdorf.de benachteiligt zu sein, können Sie sich an das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung wenden:

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html