Leistungen & Ansprechpartner
Bauland; Bereitstellung durch Gemeinde
Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung können Gemeinden geeignete Grundstücke als Bauland für den Wohnungsbau und für gewerbliche Zwecke zur Verfügung stellen.
Informationen über die Bereitstellung von Bauplätzen bzw. Grundstücken (z. B. für junge Familien, Einheimische) erhalten Sie von der Gemeindeverwaltung.
Zuständige Stelle
Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)Rechtsgrundlage
Art. 7 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)
Eigene Angelegenheiten
Kontakt
Verwaltungsgemeinschaft Euerdorf - SG 203 - Liegenschaften
Hausanschrift
Hammelburger Str. 14
97717 Euerdorf
Postanschrift
Hammelburger Str. 14
97717 Euerdorf
Telefon: +49 9704 9131-33
Fax: +49 9704 9131-50
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