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Bauvorhaben; Beantragung einer isolierten Abweichung von örtlichen Bauvorschriften
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie für Ihr Vorhaben eine Abweichung von örtlichen Bauvorschriften beantragen. Üblicherweise wird eine Abweichung von örtlichen Bauvorschriften gemeinsam mit einem Bauantrag behandelt. Eine Abweichung von örtlichen Bauvorschriften kann aber auch für verfahrensfreie Vorhaben beantragt werden. In diesem Fall ergeht eine isolierte Entscheidung über die Abweichung.
Auch, wenn für Ihr Vorhaben die Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zugelassen wird, muss es dennoch die öffentlich-rechtlichen Vorgaben im Übrigen einhalten.
Die Abweichung von örtlichen Bauvorschriften ist eine intendierte Ermessensentscheidung. Beim Vorliegen der Voraussetzungen für die Abweichung ist diese im Regelfall zu erteilen, in besonders gelagerten Fällen kann sie aber auch versagt werden.
Online Verfahren
Sie können eine isolierte Abweichung, Befreiung oder Ausnahme online beantragen.
Zuständige Stelle
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)Voraussetzungen
Eine isolierte Abweichung von örtlichen Bauvorschriften können Sie beantragen, wenn
- Ihr Vorhaben verfahrensfrei ist und
- die Abweichungen unter Berücksichtigung des Zwecks der jeweiligen örtlichen Bauvorschrift, bei Würdigung sowohl gesetzlich definierter überragender öffentlicher wie auch öffentlich-rechtlich geschützter nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar sind.
Welche Unterlagen werden benötigt?
aktueller KatasterauszugLageplan
(M 1 : 1.000 oder 1 : 5.000)
Bauzeichnungen
ggf. weitere UnterlagenSofern für die Entscheidung über die isolierte Abweichung erforderlich.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren belaufen sich auf 5 % des Nutzens, der Ihnen durch die Abweichung in Aussicht steht, mindestens aber auf 75 EUR.





