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Leistungen & Ansprechpartner

Was erledige ich wo? In unserem Rathauswegweiser finden Sie alle unsere Behördenleistungen.

Bestattung; Anmeldung

Gemeinden können in ihren Friedhofssatzungen festlegen, dass eine Bestattung auf ihrem Friedhof vorab anzumelden ist. Gesetzlich verpflichtet sind sie dazu nicht. Für die Gemeinde als Friedhofsträgerin erleichtert es eine solche Anzeige, die für eine Bestattung notwendigen Informationen zu erfassen und die Bestattungstermine sowie die Nutzung der Bestattungseinrichtungen zu organisieren.

Zuständige Stelle Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Voraussetzungen

Nach dem Bestattungsgesetz haben verstorbene Gemeindeeinwohnerinnen und Gemeindeeinwohner einen Anspruch darauf, in einem Friedhof ihrer Gemeinde bestattet zu werden. Daran ändert eine Anzeigepflicht nichts.

Welche Fristen muss ich beachten?

Wann die Anzeige spätestens bei der Gemeinde einzureichen ist, ergibt sich aus der jeweiligen Friedhofssatzung.

Rechtsgrundlage
Kontakt
Verwaltungsgemeinschaft Euerdorf
Hausanschrift
Hammelburger Str. 14
97717 Euerdorf
Postanschrift
Hammelburger Str. 14
97717 Euerdorf
Telefon: +49 9704 9131-0
Fax: +49 9704 9131-50
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